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Erläuterung über die „Karners“

Mit dem Namen „Karners“ wurden im Frühjahr bei uns und an der Schlei die Heringe benannt, die gesalzen und solange geräuchert wurden, bis sie ganz dunkelbraun und so hart und fest waren wie ein Stück Holz. Die so geräucherten Heringe waren sehr schmackhaft und wurden als Dauerware zubereitet; denn sonst hätten sie nicht wochenlange Reisen bis zu ihrem Verzehr überstehen können. Von den einzelnen Räuchereien bei uns wurden die „Karners“ bis vor den ersten Weltkrieg – in Kappeln auch noch nachher – als Dauerware geräuchert.

Der Name „Karner“ war schon im 17. Jahrhundert bekannt. Aus diesem Grunde nimmt man an, daß die „Karnersheringe“ nach Leuten benannt wurden, die mit ihren Fuhrwerken von weit her aus dem Süden kamen und damals als „Karners“ bezeichnet wurden. Diese Leute kauften die als Dauerware zubereiteten Heringe auf und verkauften sie in ihrer Heimat wieder.

Ich nehme an, daß alle Heringe, die zur damaligen Zeit geräuchert wurden, auf „Karnersart“ hergestellt wurden, um als genießbares Lebensmittel überstehen zu können. Es sind im 17. und 18. Jahrhundert im Seehandel von Eckernförde aus Salz- und Räucherheringe exportiert worden, die nach heutigen Begriffen auf gewöhnliche Art geräucherten Heringe hätten als Nahrungsmittel solch lange Reisen nicht überstanden.

Ein alter Fischer und Räucherer erzählte mir Anfang der zwanziger Jahre, daß vor dem Bau der Eisenbahnstrecke Eckernförde–Kiel die Fische von Fuhrwerken aus Hamburg und sonstigen Städten abgeholt wurden. Auch Eckernförder Fuhrwerke transportierten Fische aller Art, grüne Heringe, Dorsche und Plattfische, ebenso geräucherte Ware zu den einzelnen Orten hin. Als Kiel die Eisenbahn erhielt, wurden mit Eckernförder Fuhrwerken Heringe und Sprotten nach Kiel befördert und von Kiel aus per Eisenbahn an die jeweiligen Bestimmungsorte weitergebracht. Als man die geräucherten Sprotten als eine Delikatesse entdeckt hatte, nahm der Versand von Sprotten in der Saison große Formen an. Da die Sprotten über Kiel versandt wurden, sind sie „Kieler Sprotten“ bekannt geworden.

Der alte Joh. v. Soosen erzählte auch von den „Karners“. Er hatte als junger Mann viel hierüber erfahren, er erzählte z. B., daß von früh her die Fuhrwerke aus dem Süden – ja sogar aus Kärnten in Österreich – kamen. Er war auch der Meinung, daß man die „Karnersheringe“ nach diesen Leuten benannte, die alle, einerlei von wo sie kamen, „Karners“ oder auch „Kärner“ genannt wurden.

Nachdem Joh. v. Soosen die Fischerei aufgegeben hatte – er war Besitzer von zwei Handwaden gewesen, die er verkauft hatte –, betätigte er sich als Räuchermeister, zuerst in Eckernförde, später in Kappeln. In jedem Frühjahr, wenn die Schleiheringe reichlich gefangen wurden, räucherte er viele Heringe als „Karners“. Diese Heringe wurden zu dieser Zeit jedoch nicht mehr von Fuhrwerken abgeholt, sondern über die Post als Nachnahmepakete oder als Eilgut mit der Bahn bis weit in den Süden verschickt. Joh. v. Soosen war der Enkel von Fiete Föh, der sich in Kappeln eine Fischräucherei machte. Er war der älteste Sohn von Friedrich Föh, dessen Räucherei in der Strandstraße gegenüber vom Taterberg war.

Bis in die 50er Jahre des 18. Jahrhunderts wurden schon neun Berufsräucherer namentlich in Eckernförde benannt. Es waren folgende Namen: Friedrich Hinkelmann, Frentz Krantz, Daniel Hinrichsen, Elisabeth Neyern, Catharina Margarethe Petersen, Franz Hinrich Daniel, Nic. A. E. Schlotmann, Thomas Jürgen Möller und Friedrich Detlef Julius Kock.

Diese Heringe- und Breedlinge- (Sprotten-) Räucherer hatten damals – ebenso wie die Fischer – vom Magistrat und vom Königlichen Stadtvogt ein besonderes Privilegium mit Bedingungen erhalten, wo sie sich zu den verschiedenen Anweisungen mit persönlicher Unterschrift verpflichten mußten. Denn damals war der Bürgermeister der Stadt der Obmann für die Fischer, er bestimmte den Preis für die Fischarten für den Kauf und Verkauf.

Anschließend einige alte Niederschriften aus der Zeit, wo leider der Anfang wie auch der Endbericht fehlt. Es handelt sich um einige lose Blätter aus einem handgeschriebenen Protokoll von 1743, es sind einige Wörter au< sgelassen, die nicht mehr lesbar waren.

Die Niederschrift fängt wie folgt an (Seite 354): „mehr an Wall den Verkäufern zu biethen zu geben oder durch Geschenk und Gabe, versuche und sonstens die Heringe zu kriegen oder an sich zu bringen“.

3) Behalten die gesamten Heringsräuchereien wegen der hierselbst gefangenen Heringe und Breitlinge die Freiheit, die sie vor diesem gehabt, womöglich solche nach Gefallen zu kaufen und zu verkaufen, jedoch mit der ausdrücklichen beorderten Einschränkung und bei der in No.2 (Anterminier) der Strafe bei solcher Verkaufung allemal wegen solche nach Hamburg und weiter gehen, die von allen gesetzliche Taxe zu beachten und genauestens zu befolgen.

4) In Ansetzung der Garn-Heringe soll die ordentliche Verteilung und Konjunation beliebte Taxe in No. 1 angeführt strikt beobachtet werden und zwar bei vier Mark Kurant Brüche vor jedesmaligen Kontrazeption, auch allenfalls Verdoppelung derselben.

5) Bleibet es wegen der in Wall fortgegebenen Aufträge, gelte als einteils bei dem alten Herkommen, daß solcher nämlich allzeit bezahlt, sonst aber weiter nicht öffentlich oder heimlich gegeben werden soll und wie im übrigen.

6) Die von Euren Hochedlen Magistrat dieser Stadt in Ansetzung der zum Verkauf allhier ankommenden Heringe und Breitlinge unterm 6. November 1743 ergangenen Verfügung verbleibet in ihrem vollen Valeur und derselben von deren Transigenten auf einiger Art und Weise nicht entgegen gehandelt werden darf. Hingegen war sie hier immer beliebt und überhaupt oder einer der anderen verkrachten, um und zu aller Zeit, von deren Transigenten und deren Erben oder derjenigen, welcher künftig die Heringsräucherei anzufangen gedenken und beginnen, auf das Pünktlichste beobachtet. Dieses allemal von deren Anfang ihrer Räucherei mit unterschrieben werden soll. So hoffen und bitten dieselben Euren hochedlen Stadtobrigkeit hierdurch gehorsamst um gültige Approbation dieses Vergleichs, unter anderem dahin mitzuteilen, daß der solcher sowohl der Kommune als deren Heringsräucherer augenscheinlich zum Nutzen und Vorteil gerechnet, den Inhalt derselben strikt befolgt, die etwa verwirkende Brüche von deren Königlichen Stadtvogt zur Berechnung losigiert und derjenige, welcher dieser Verfügung sich zu unterwerfen nicht sofort entschließen sollte, die Räuchereien der Heringe und Breitlinge gelägert und ihrer damit einigen Handel zu betreiben ferner nicht erstattet und zugestanden werden soll. Wir Betroffenen haben diesen Vergleich bei Verpfändung unserer Güter und die ferner sich einfindenden Heringsräuchereien gleichfalls bei selbiger Verbindung eigenhändig unterschrieben.

Geschehen zu Eckernförde, den 26. Oktober Anno 1766:

Frentz Krantz

Daniel Hinrichsen

Elisabeth Meyeren

Friedrich Hinkelmann

Catarina Margaretha Petersen (mit geführter Hand)

Franz Hinrich Daniel

Nic. A. E. Schlotmann

Thomas Jürgen Möller

Friedrich Detlef Julius Kock

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