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Bis auf einige kleinere Stellen in der Innenförde mit steinigem Grund – etwa 400–500 m von der Küste entfernt, auf der Nordseite unterhalb von Hemmelberg und auf der Südseite unterhalb der „Gelben Berge“ – befanden sich dort keine geeigneten Fangplätze für die Wadenfischerei. Diese Bereiche waren den Kleinfischern vorbehalten; | Bis auf einige kleinere Stellen in der Innenförde mit steinigem Grund – etwa 400–500 m von der Küste entfernt, auf der Nordseite unterhalb von Hemmelberg und auf der Südseite unterhalb der „Gelben Berge“ – befanden sich dort keine geeigneten Fangplätze für die Wadenfischerei. Diese Bereiche waren den Kleinfischern vorbehalten; | ||
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Die 146 gesetzlichen Waadenzüge standen der Wadenfischerei vom 1. September bis zum 30. April eines jeden Jahres zur Verfügung. Alle Züge hatten von der Schaarkante aus eine nach See hin reichende Begrenzung von 240 Faden (450 m), und in der Breite war so viel Platz vorgesehen, dass jede Waade vollständig ausgesetzt werden konnte. | Die 146 gesetzlichen Waadenzüge standen der Wadenfischerei vom 1. September bis zum 30. April eines jeden Jahres zur Verfügung. Alle Züge hatten von der Schaarkante aus eine nach See hin reichende Begrenzung von 240 Faden (450 m), und in der Breite war so viel Platz vorgesehen, dass jede Waade vollständig ausgesetzt werden konnte. |