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betrachtungen_zur_entwicklung_der_fischerei_in_eckernfoerde [2025/05/12 10:35] martinbetrachtungen_zur_entwicklung_der_fischerei_in_eckernfoerde [2025/05/12 16:00] (current) martin
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 === Einleitung:=== === Einleitung:===
-== Über die geschichtliche Entwicklung des Fischereiwesens in Eckernförde sind in der Vergangenheit verschiedene Abhandlungen, wissenschaftliche Untersuchungen und dergleichen mehr veröffentlicht worden. Besonders in den Heimatbüchern des Kreises Eckernförde und den Jahrbüchern der Heimatgemeinschaft sind diese Dinge nachzulesen.+Über die geschichtliche Entwicklung des Fischereiwesens in Eckernförde sind in der Vergangenheit verschiedene Abhandlungen, wissenschaftliche Untersuchungen und dergleichen mehr veröffentlicht worden. Besonders in den Heimatbüchern des Kreises Eckernförde und den Jahrbüchern der Heimatgemeinschaft sind diese Dinge nachzulesen.
  
-Es ist daher nicht auszuschließen, dass in meinen folgenden Ausführungen Wiederholungen enthalten sind. Dennoch soll dieser Bericht keine Zusammenfassung von bereits Bekanntem darstellen. Er soll vielmehr dazu dienen, den Werdegang des Eckernförder Fischereigewerbes aus der Sicht eines Beteiligten, der jahrzehntelang dem Berufsstand der Fischer angehörte, zu schildern.==+Es ist daher nicht auszuschließen, dass in meinen folgenden Ausführungen Wiederholungen enthalten sind. Dennoch soll dieser Bericht keine Zusammenfassung von bereits Bekanntem darstellen. Er soll vielmehr dazu dienen, den Werdegang des Eckernförder Fischereigewerbes aus der Sicht eines Beteiligten, der jahrzehntelang dem Berufsstand der Fischer angehörte, zu schildern.\\ \\ 
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 Bereits für die Urbevölkerung ist der Fischfang neben der Jagd eine der Hauptnahrungsquellen gewesen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die ersten Ansiedlungen vielfach in der Nähe von Gewässern erfolgten, um den „Segen des Meeres“, bestehend aus Fischen, Muscheln und Schalentiere, zu nutzen. Bereits für die Urbevölkerung ist der Fischfang neben der Jagd eine der Hauptnahrungsquellen gewesen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die ersten Ansiedlungen vielfach in der Nähe von Gewässern erfolgten, um den „Segen des Meeres“, bestehend aus Fischen, Muscheln und Schalentiere, zu nutzen.
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 Über Fangergebnisse sowie über Zusammenschlüsse der Fischer (Zünfte) ist bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts nichts bekannt. Dass die Fischerei und auch die Fischverarbeitung bereits Anfang des 18. Jahrhunderts der Reglementierung und Rechtsprechung der Obrigkeit (Magistrat, Bürgermeister) unterlagen, beweisen einige Protokollauszüge aus dieser Zeit, die ich während meiner Tätigkeit als 2. Vorsitzender des Eckernförder Fischereivereins zusammen mit anderen Unterlagen in der alten Bundeslade des Vereins vorfand. Ich habe mir damals Abschriften dieser Unterlagen gefertigt, da ich sie für bedeutend für die Entwicklungsgeschichte des Fischereiwesens in Eckernförde hielt. Über Fangergebnisse sowie über Zusammenschlüsse der Fischer (Zünfte) ist bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts nichts bekannt. Dass die Fischerei und auch die Fischverarbeitung bereits Anfang des 18. Jahrhunderts der Reglementierung und Rechtsprechung der Obrigkeit (Magistrat, Bürgermeister) unterlagen, beweisen einige Protokollauszüge aus dieser Zeit, die ich während meiner Tätigkeit als 2. Vorsitzender des Eckernförder Fischereivereins zusammen mit anderen Unterlagen in der alten Bundeslade des Vereins vorfand. Ich habe mir damals Abschriften dieser Unterlagen gefertigt, da ich sie für bedeutend für die Entwicklungsgeschichte des Fischereiwesens in Eckernförde hielt.
  
-Als sonstige Unterlagen+Als sonstige Unterlagen waren u. a. eine Bedankungsurkunde vom Fürst Bismarck über die Namensgebung der marinierten Heringe (Bismarckheringe) sowie Unterlagen über die Grönlandfahrten von Flensburger Robbenfischern zu finden. 
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 +Die Protokollauszüge entstammen offensichtlich einem amtlichen Verhandlungsprotokoll (Stadtprotokoll?) zwischen Vertretern der Fischräucherer, der Fischer und der Stadt. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Verbindung des Fischereigewerbes zur städtischen Obrigkeit noch bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts sehr eng gewesen ist. Zeitweilig war der Bürgermeister der Amtspatron und nahm in dieser Eigenschaft persönlich an den Versammlungen des Fischereivereins teil oder ließ sich entsprechend vertreten. Das Protokoll wurde stets vom jeweiligen Stadtschreiber geführt. Dieses dauerte bis zum Beginn des Krieges 1914 an. Der letzte Schriftführer war, soweit mir bekannt ist, der Stadtssekretär Mumm. Ebenfalls wurden städtische Verfügungen teilweise eigenhändig vom Bürgermeister oder vom Stadtschreiber in das Vereinsprotokoll niedergelegt. 
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 +Ich möchte den Inhalt der vorgefundenen Protokollauszüge den Interessierten im Originaltext abschriftlich zur Kenntnis geben. Leider waren einige Stellen unleserlich, sodass Worte fehlen. Diese Stellen sind mit einem Fragezeichen versehen. 
 + 
 +Die Niederschrift fängt mit Seite No 354 an mit folgendem Wortlaut:   
 +  * "mehr an Wall dem Verkäufern zu bieten, zu geben, oder durch Geschenkt und Gabe versuchen und sonstens die Heringe zu kriegen oder an sich zu bringen."   
 +  * "3tens behalten die genannten Heringsräucherer wegen hierselbst gefangenen Heringe und Breitlinge (Ammerkung – Sprotten) die Freiheit, die sie vor diesem gehabt, womöglich solche nach Gefallen zu kauten und zu verkaufen, jedoch mit der ausdrücklich beorderten Einschränkung und bei der in No2 (Anternminier) der Strafe bei solcher Verkaufung, allemal wegen solche nach Hamburg und welter gehen, die vor allen gesetzliche taxe zu beachten und genauestens zu befolgen."   
 +  * "4tens in Ansetzung der Garn-Heringe soll die ordentliche Verteilung und Conjugation beliebte Taxe in Not angeführt, strikte beobachtet werden, und zwar bei vier Mark Kurant Bruche vor jedesmaligen Contracention, auch allenhalb Verdopplung derselben."   
 +  * "5tens Bleibt es wegen der in Wall fortgegebenen Auftrag, gelte als ?. Einfalls bei dem halten herkommen, dass solcher namlich allzeit ferner( bezahlt, sonst abet weiter nicht öffentlich oder heimlich gegeben werden soll und wie im übrigen." 
 + 
 + 
 +"6tens die von Eurem hochedlen Magistrat dieser Stadt in Ansetzung der 
 +zum Verkauf allhier ankonmende Heringe und Breitlinge unterm 6ten 
 +November 1745 ergangene Vefügung in ihren Valeur verbleibt und der¬ 
 +selben von derenn Transigenten auf einiger Art und Weise ?? nicht ent¬ 
 +gegen gehandelt warden darf, hingegen war die hier immer beliebet und 
 +und überhaupt, oder einer anderen vertrakt um und zu aller Zeit, von 
 +deren  Transegentibus und deren Erben oder derjenigen welcher künftig 
 +die Heringsräucherei anzufangen gedenken und beginnen, auf das punkt- 
 +lichste beobachtet und nachgelobet ?. Von letzteren deren ? dieses 
 +allemal von deren Anfängen ihrer Räucherei mit unterschrieben werden 
 +soll, so hoffen und bitten dieselben Euren Hochedlen Stadt-Obrigkeit 
 +hierdurch gehorsamst anderen gültigen Approbation dieses Vergleichs 
 +unter anderen dahin mitzuteilen, dass der solcher, sowohl der Commune 
 +als deren Heringsräucherer augenscheinlich zum Nutzen und Vorteil ge¬ 
 +rechnet, den Inhalt derselben strikte befolgt, die etwa verwirkende 
 +Brache, von deren königlichen Stadtvogt zur Berechnung losigiret und 
 +denjenigen welcher dieser Verfügung sich mit zu unterwerfen, nicht 
 +sofort entschließen sollte, die Räuchereien der Hering und Breitling 
 +gelagert und ihrer damit einigen Handel zu treiben, ferner nicht er¬ 
 +stattet und zugestanden werden soll. 
 +Wir Betroffenen haben diesen Vergleich bei Verpfändung unserer Güter, 
 +und die ferner sich einfindenen Herings-Räucherer gleichfalls bei sel¬ 
 +biger Verbindung eigenhändigt unterschrieben. 
 +Jetzo ist solcher geschehen, Eckernförde, den 26ten Oktober Anno 1766. 
 +(Unterschriften) 
 +Frantz Krantz, Daniel Hinrichsen, Elisabeth Meyeren, 
 +Friedrich Hinkelmann, Catarina Margaretha Petersen (mit geführter Hand) 
 +Frantz Hinrich Daniel, Nic.A.E. Schlotmann, Thomas Jürgen Holler, 
 +Friedrich Detlet Julius Kock." 
 +Auf Seite 356 Copie No8/1780 wird weiter ausgeführt: 
 +"Wenn die hiesigen Bürger und Heringsräucherer Jürgen Dietrich Kock, 
 +Friedr. Detlef Julius Kock sich mittels einer wieder die Bürger und 
 +Fischer Michael Scheller und Lorenz Thomsen et Consorten unterm 
 +26ten Oktober vorigen Jahres eingegangene Vorstellung darüber be- 
 +schwert, dass die Beklagten in ihren Revieren ihre Garn aussetzen 
 +und sie mithin in ihren Besitzen stolperten, letzere die Fischer aber 
 +ihnen die augenblicklichen Besitze der benannten Reviere und besonders 
 +des Zuges um Steenacker streitig machten, über diese Sache 'abs-que 
 +omistapsitte-judica' zu untersuchen erachtet, und die strittigen Fang- 
 +plätze nicht nur Auseinander zu reissen, sondern auch fürs künftige, 
 +ein fester Regulativ ausfindig zu machen, wo nach beide Kläger und Be¬ 
 +klagte sich zu richten. 
 +Als hat dergelbigen von dieser Streitsache nicht nur ein sondern behufs 
 +einer zu machenden Regulativ eine hinlängliche Kenntnis zu erhalten, 
 +zu vorliegende Male nicht nur die Heringsräucherer sondern auch die 
 +Fischer mündlich vernommen und allendlich naen vielen langen gewordenen 
 +Bemühungen nach strenger Anordnung möglichst sowohl der Ersteren als 
 +Letzteren nich zur Vermeidung nachdrücklicher Entscheidung genau zu 
 +erhalten, antworten sie, diesen zu folgen wollen. 
  
  

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